Rechtsanwalt Günther Schmitz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Günther Schmitz hat zusammen mit Rechtsanwalt Roger Müggenburg unsere Kanzlei im Jahre 1977 gegründet. Rechtsanwalt Günther Schmitz ist 1943 geboren und seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2005 hat er die Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erworben, im Januar 2006 die Zertifizierungsurkunde vom zuständigen Fachausschuss erhalten.
Rechtsanwalt Schmitz ist Mitglied:
- in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins
- in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Im Zuge seiner Spezialisierung bearbeitet Rechtsanwalt Schmitz schwerpunktmäßig folgende baurechtlichen Gebiete:
- Bauvertragsrecht
VOB-BGB-Vertrag, Vergütungsrecht, Mängelbeseitigungsrecht, Vertragsstrafe, Sicherheitsleistungen, Verjährungsfragen, Bauzeitenverzögerungen, Bauversicherungsrecht, Bauträgerrecht, Kündigungsrecht, Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Recht der Architekten und Ingenieure
Architektenvertragsrecht, Urheberrecht, Haftung, Vergütung, HOAI Honorarvereinbarungen, Besondere Leistungen, Vorzeitige Vertragsbeendigung, Grenzüberschreitende Bau- und Architektenverträge
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
Grundsätze des Vergaberechts, EU-Vergaberecht, Vergabeverfahren nach VOB/A, VOF
- Öffentliches Baurecht
Grundlagen, Bauleitplanung, Fachplanung
- Bauprozessrecht
Aktiv-Passivprozesse, Selbständiges Beweisverfahren, Einstweilige Verfügung und Arrest in der baurechtlichen Praxis
Im weiteren bearbeitet Herr Schmitz aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die Bereiche des Strafrechtes, hier insbesondere des Verkehrsstrafrechtes und Angelegenheiten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis betreffend.
Im weiteren ist Herr Rechtsanwalt Schmitz tätig im Bereich des Handelsvertreter und Bankrechtes.