Typisches Vorgehen im familienrechtlichen Mandat
Im telefonischen Vorgespräch klären wir, worum es geht. Per Mail erhalten Sie eine Liste, welche Informationen und Unterlagen gebraucht werden.
Im Rahmen der umfassenden Erstberatung (am besten noch vor oder gleich nach der Trennung) werden alle relevanten Themengebiete durchgesprochen: Kinderfragen, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Sie erhalten viele wertvolle Informationen zur Rechtslage. Wir entwickeln einen Fahrplan für das weitere Vorgehen, Sie gewinnen Klarheit.
Meist werden sodann vom Ex-Partner Auskünfte über Einkommen und Vermögen eingeholt, welche Grundlage der präzisen Unterhalts-Berechnungen und der Vermögensauseinandersetzung sind.
Üblicherweise werden die Folgen von Trennung und Scheidung mit zwei Anwälten geregelt: Die Mandanten informieren ihre Anwälte, die Anwälte führen die Verhandlung mit Kommunikation über Schriftsätze, die an alle weitergeleitet werden.
Alternativ können Ergebnisse im gemeinsamen Gespräch erzielt werden. Mit meinen Methoden und Fertigkeiten zur Konfliktmoderation sorge ich für Struktur und glätte Wogen, wenn es zu emotional wird.
Sich mit dem getrennten Partner an einen Tisch zu setzen bedeutet keinesfalls, einfach nachzugeben. Auch hier gibt es ein ernsthaftes Ringen um Gerechtigkeit und die weitere Existenzgrundlage – nur eben miteinander im Sinne von gegenseitigem Zuhören. Dabei erfahren wir die beiderseitigen Bedürfnisse und Grenzen und können abwägen, eigene Lösungen finden, anstatt einen fremden Richter isoliert über Teilbereiche des Gesamtproblems entscheiden zu lassen. Und alle gewinnen schneller Klarheit als bei der streitigen Auseinandersetzung. Welche Lösungsidee letztlich zum Zuge kommt, entscheiden Sie jedoch selbst.
Werden die nach der Trennung auftretenden Fragen geklärt, formuliere ich die individuelle Lösung klar und rechtssicherin einem Vertrag.
Ein Plädoyer für die einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung: Schnell im Frieden. Nur wie?
Auch mit unserer normalen Anwaltskorrespondenz suchen wir stets zunächst nach Einigungsmöglichkeiten, mit denen beide Seiten leben und den Streitpunkt kostengünstig erledigen können.
Lassen sich die Probleme nicht außergerichtlich durch Verhandlungen und Vereinbarungen lösen, wird das Familiengericht zur Klärung eingeschaltet. Hierfür ist die Vertretung durch zwei Anwälte meist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Scheidungsantrag kann i.d.R. erst gegen Ende des sog. Trennungsjahres eingereicht werden. Im sog. Zwangsverbund wird zumindest der Versorgungsausgleich gerichtlich mitgeregelt. Andere Themen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich werden nur auf Antrag hin gerichtlich entschieden.