Rechtsanwalt Holger Lau-Resch
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Erbrecht
- Medizinrecht
- Reiserecht
- Schadensrecht
- Zivilrecht
Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Lau-Resch
Holger Lau-Resch, geboren 1962, erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1996, seit 2010 ist er auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Lau-Resch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
In unserer Kanzlei bearbeitet Rechtsanwalt Lau-Resch schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Medizinrecht, Reiserecht und allgemeines Schadens- und Zivilrecht.
Verkehrsrecht
Dies betrifft hinsichtlich des Verkehrsrechts die folgenden Bereiche:
- Verkehrshaftungsrecht, also die Regulierung von Unfallschäden und Unfallverletzungen
- Verkehrsvertragsrecht, alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Veräußerung von Kraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen allgemein
- Versicherung, Kraftfahrt, Haftpflicht und Kaskoversicherung, außerdem Personenversicherung,
- Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitenrecht, von der Anhörung im Bußgeldverfahren bis zur Verteidigung gegen den Vorwurf im Straßenverkehr begangener Straftaten, wie Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, MPU-Begutachtung usw.
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht ist das komplette Privatversicherungsrecht umfasst, nicht dagegen gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Pflege- und Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), diese Rechtsgebiete werden von Herrn Rechtsanwalt Wolff bearbeitet.
In die Zuständigkeit von Rechtsanwalt Lau-Resch fallen daher beispielsweise:
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- allgemeine Haftpflichtversicherung
- Arzt-und Zahnarzthaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung, sowohl isoliert als auch Besuchsunfähigkeitszuzsatzversicherung zu einer Lebensversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Einbruch-, Diebstahl-und Raubversicherung
- Feuerversicherung, sowohl isoliert als auch als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung
- Haftungsgrund Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte und Steuerberater
- Kranken-und Pflegeversicherung
- Kraftfahrtversicherung: Haftpflicht-, Kasko-und Personenversicherung
- Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Transportversicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung einschließlich Elementarschadensversicherung, also Schäden durch Brand, Sturm, Wasser, Überschwemmung usw.
Medizinrecht
In medizinrechtlicher Hinsicht werden sowohl human-als auch veterinärmedizinische Fragestellungen von Rechtsanwalt Lau-Resch bearbeitet. Insbesondere betrifft dies:
- Haftungsrecht und daraus resultierende Ansprüche, also ärztliche und zahnärztliche Behandlungsfehler, Aufklärungspflichtverletzungen, Verstöße gegen Hygienevorschriften und deren Folgen, sowohl für die Patienten als auch die Ärzte bzw. Kliniken und Krankenhausträger
- Fragen der ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnung
- Versicherungsrechtliche Problematiken, sowohl der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit als auch im Hinblick auf Private Kranken-und Pflegeversicherungsverträge
Reiserecht
Reiserechtliche Mandate befassen sich insbesondere mit den Materien:
- Reisevertragsrecht, sowohl pauschal-als auch individualrechtliche Reisen
- Reisevermittlungsrecht, mithin alle Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Reisebüros. Reiseversicherungsrecht, was in erster Linie die Rücktrittskosten, Reiseabbruchversicherung sowie Reisegepäckversicherung betrifft.
- Luftbeförderung, hier vor allem auch Ansprüche des Reisenden nach der europäischen Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätungen, Annullierung usw.
- Beherbergungs-und Bewirtungsrecht
Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des BGB geregelt. Das Erbrecht wird durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützt. Es umfasst das Recht des Einzelnen, seine Vermögensverhältnisse für den Eintritt seines Todes zu regeln oder selbst Erbe zu werden und Eigentum oder Vermögen des Verstorbenen zu erlangen.
Im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbstreitigkeit sowie über die Inhalte letztwilliger Verfügungen beraten wir Sie als auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte gerne.