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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht behandelt Sachverhalte, in denen sich oftmals Zivil-, Straf- und öffentliches Recht überschneiden. Die häufigste diesbezügliche Konstellation bildet wohl der Verkehrsunfall. In diesem Zusammenhang können Sie mit einer Reihe rechtlicher Fragestellungen konfrontiert werden:

  • Ihr Fahrzeug wurde beschädigt und Sie möglicherweise verletzt, so dass Sie einen Sach- und Personenschaden erlitten haben.
  • Im Anschluss konnten Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen, da es sich in einer Werkstatt zur Reparatur befand, oder haben währenddessen ein Ersatzfahrzeug gemietet.
  • Ihr Fahrzeug musste vom Unfallort abgeschleppt werden, weil eine Fahrt technisch nicht mehr möglich oder das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war.
  • Möglicherweise spielen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall Alkohol- und/oder Drogen eine Rolle.

Regelmäßig sind durch ein solches Unfallereignis hohe Kosten entstanden. Von Relevanz sind hierbei sowohl das Zivilrecht, was die Geltendmachung von Schadensersatz betrifft, aber auch das Strafrecht, betreffend in Betracht kommende Verkehrsstraftaten, wie beispielsweise bei Trunkenheitsfahrten oder auch unerlaubter Entfernung vom Unfallort. Außerdem kann das öffentliche Recht berührt sein, wenn Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht. Hier vereinigen sich dann die wesentlichen Teilbereiche des Rechts.

Um diese Fülle an rechtlichen Frage- und Problemstellungen zu bewältigen und eine möglichst optimale Lösung für Sie zu finden, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt in Trier.

Wir verfügen aufgrund der Vielzahl der von uns in der Vergangenheit bearbeiteten verkehrsrechtlichen Mandate über besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf diesem Gebiet, aufgrund dessen besitzt ein in unserer Kanzlei tätiger Rechtsanwalt daher die Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Wir können Sie in Ihrem konkreten Einzelfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und in diesem Zusammenhang auch Ihren möglichen und den Verursachungsbeitrag des Unfallgegners klären. Aber auch das Abraten von der Anspruchsverfolgung bei diesbezüglicher Aussichts- bzw. Erfolglosigkeit gehört zu unserer kompetenten Beratung und Vertretung. Daher scheuen wir uns nicht, Ihnen von einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche abzuraten, wenn die Erfolgsaussichten schlecht stehen und hierdurch nur unnötige Kosten verursacht würden. Insoweit gehört auch der erforderliche Schriftwechsel mit Ihrer etwaigen Rechtsschutzversicherung und die Abklärung einer Kostenübernahme durch diese zu unserer Tätigkeit.

Wir sind als Rechtsanwälte und gleichzeitig Fachanwälte Ihre Ansprechpartner für unter anderem Verkehrsrecht in Trier. Rufen Sie uns an und wir werden Ihnen behilflich sein.

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