Familienrecht
Das Familienrecht stellt einen wichtigen Teil des Zivilrechts dar, denn es regelt klassische Rechtsfragen zwischen Verwandten, Ehegatten, nicht miteinander verheirateten Eltern und Lebenspartnern. Neben Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft gehören auch noch die Aspekte zum Familienrecht, die sich mit Pflegschaft, Vormundschaft, rechtlicher Betreuung und gesetzlicher Vertretung beschäftigen.
Alle diese Dinge betreffen sehr sensible Bereiche des menschlichen Lebens und bedürfen insofern nicht nur einer fachlich fundierten, sondern auch einfühlsamen rechtlichen Beratung und Betreuung. Gerade in Familiensachen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes mit Sicherheit angebracht und oft unumgänglich. Denn die Betroffenen befinden sich in einer angespannten persönlichen Situation, die ihre Existenzgrundlage berührt und Ängste weckt. Sie brauchen Klarheit über die rechtlichen Folgen und Möglichkeiten.
Im Rahmen einer Ehescheidung beispielsweise geht es oft um eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung über Unterhalt, Kindesbelange und Vermögen.
Im Rahmen der Unterhaltsberechnung wird unterschieden zwischen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (als Trennungsunterhalt und als nachehelicher Unterhalt), dem Unterhalt der nicht verheirateten Mutter und Elternunterhalt. Neben dem Regelunterhalt kann u.U. auch als sog. Mehrbedarf Krankenvorsorgeunterhalt oder Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden, in Ausnahmefällen auch Sonderbedarf. Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld angerechnet, spezielle Regeln gelten bei Grenzgängern für das Luxemburger Kindergeld. Zwischen Geschiedenen ist besonderes Augenmerk auf das Ende des Unterhaltsanspruches zu richten, etwa durch Geltendmachen einer Befristung bzw. betraglichen Begrenzung des Unterhaltsanspruches oder von gesetzlichen Erlöschens- und Verwirkungstatbeständen (z.B. wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft). Aber auch Steuerfragen wie das begrenzte Ehegattensplitting und die Aufteilung von Steuerrückerstattungen werden berührt.
Streitigkeiten um die Kinder beziehen sich meist auf das Sorgerecht (evtl. auch nur Teilbereiche hiervon wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge) oder um das Umgangsrecht. Meist bleibt es auch nach der Trennung als Paar bei der gemeinsamen elterlichen Sorge; manchmal wird diese jedoch auf einen Elternteil übertragen, wenn dies dem Kindeswohl besser entspricht oder der andere dem zustimmt. Auch in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind Anwälte dabei, oft um die Rechte der Eltern zu wahren.
Beim Vermögen geht es primär um die Fragen des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleiches. Aber auch die Trennung gemeinsamen Eigentums, insbesondere die Aufteilung des gemeinsamen Miteigentums am Haus, und die Zuordnung gemeinsamer Verbindlichkeiten gehören dazu. Haushaltsgegenstände sind zu teilen; manchmal gibt es Streit um das gemeinsame Auto oder darum, wer in der Ehewohnung bleiben darf und ob eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. Schließlich ist es sinnvoll zu wissen, welche Folgen Trennung und Scheidung für das Erbrecht von Ehegatten haben oder für Bezugsrechte bei Lebensversicherungen, etc.
Manchmal spielen auch Gewalt oder Nachstellungen/Stalking eine Rolle. Hier bietet das Gewaltschutzgesetz dem Rechtskundigen wirksame Mittel zum Schutz.
Auch im Vorfeld einer Eheschließung kann eine Beratung in rechtlichen Dingen von großem Nutzen sein, insbesondere, wenn die zukünftigen Ehepartner beabsichtigen, einen Ehevertrag zu schließen, um so eventuellen späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Zum Beispiel kann ehevertraglich statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung vereinbart werden oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, immer kommt es auf die Bedürfnisse im Einzelfall an.
Unsere Kanzlei verfügt auf allen Gebieten, die das Familienrecht betreffen, über langjährige Erfahrungen und fundierte Kenntnisse. Insbesondere legen wir auch Wert auf Spezialisierung und regelmäßige Fortbildungen über die Entwicklungen der aktuellen Rechtsprechung, um unseren Klienten bestmöglich beistehen zu können. Die individuelle und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Betreuung unserer Mandantschaft liegt uns am Herzen. Ein guter Rechtsanwalt ist mehr als nur ein rechtlicher Beistand, der sich bestens im Familienrecht auskennt. Ein guter Anwalt ist immer auch ein Vertrauter seines Klienten, der ihn loyal und verschwiegen begleitet und stützt.
Unsere Kanzlei in Trier bietet Beratung und Betreuung bei allen Angelegenheiten des Familienrechts. Da zwei unserer Anwälte nichts anderes als das Familienrecht bearbeiten, sind wir Experten auf diesem Gebiet und besitzen tiefgreifende Fachkenntnisse, die sich auf einen großen Erfahrungsschatz stützen. Mit den Verwaltungsvorgängen und speziellen Gegebenheiten der Amtsgerichte in Trier und Umgebung sowie mit dem in zweiter Instanz zuständigen Oberlandesgericht Koblenz sind wir auf das Beste vertraut.
Wenn Sie mit einem Problem des Familienrechtes konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Schon telefonisch können wir einige Dinge klären und einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren. Auch bei der Kostenfrage helfen wir und prüfen z.B. die Möglichkeit staatlicher Verfahrenskostenhilfe.
Wir sind in Trier Ihre kompetenten und engagierten Ansprechpartner für das Familienrecht. Rufen Sie uns an, wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung.