Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum
- Fachanwalt für Familienrecht
- Familienrecht
Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Rosenbaum
Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum ist 1957 geboren, seit 1987 als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 1998 hat er die weitere Qualifikation im Bereich des Familienrechts als Fachanwalt für Familienrecht erworben.
Rechtsanwalt Rosenbaum ist Mitglied:
- In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereines.
- Im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht.
Im Falle der Trennung bzw. Scheidung sind zahlreiche Fragen relevant, wie beispielsweise:
- Scheidungsvoraussetzungen, wichtiges taktisches Vorgehen
- Besuchsrecht bezüglich minderjähriger Kinder
- Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Teilungsversteigerung
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Trennung bzw. Scheidung
- Steuerrechtliche Fragen
- Fragen bezüglich der Aufteilung und Berücksichtigung von Schulden
- Im weiteren befasst sich Herr Rechtsanwalt Rosenbaum auch mit der Ausarbeitung von Eheverträgen sowie Scheidung-und Partnerschaftsvereinbarungen
Langjährige Erfahrung bietet Rechtsanwalt Rosenbaum auch hinsichtlich anstehender Fragen bei Trennung und Scheidung mit Auslandsbeteiligung.
Links:
Familienberatungsstellen im Raum Trier
Gesetzliche Grundlagen des Eltern-Kind-Verhältnisses
Das gerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen