Umgangsverweigerung nicht automatisch Ergebnis von Manipulation 

Einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt nach kann eine Umgangsverweigerung eines Kindes gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil nicht pauschal auf eine Manipulation durch das überwiegend betreuende Elternteil zurückgeführt werden.


Ein Sachverständigengutachten, das im Sorgerechtsverfahren eine Empfehlung zu einem Umzug des Kindes in den Haushalt des abgelehnten Elternteils ausspricht und dabei die vom Bundesverfassungsgericht als pseudowissenschaftlich angesehenen These eines sog. Parental Alienation Syndrome (PAS) oder einer einseitig vom Obhutselternteil zu verantwortenden Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) zugrunde legt, ist nicht verwertbar.

Der authentische, ablehnende Wille des Kindes stehe einer Anordnung einer Aufenthaltswechsels zu diesem Elternteil entgegen, wenn Anhaltspunkte dafür fehlen, dass das Obhutselternteil das Kind aktiv negativ beeinflusst.

OLG Frankfurt, 05.01.2026 – Az: 7 UF 88/25