Rechtsanwältin Steinmann Kanzlei Müggenburg Trier

Rechtsanwältin Annika Steinmann

  • Fachanwältin für Familienrecht

    Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Steinmann

  • Familienrecht
  • Mediation

Typisches Vorgehen im familienrechtlichen Mandat

Im telefonischen Vorgespräch klären wir, worum es geht. Per Mail erhalten Sie eine Liste, welche Informationen und Unterlagen gebraucht werden.

Im Rahmen der umfassenden Erstberatung (am besten noch vor oder gleich nach der Trennung) werden alle relevanten Themengebiete durchgesprochen: Kinderfragen, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Sie erhalten viele wertvolle Informationen zur Rechtslage. Wir entwickeln einen Fahrplan für das weitere Vorgehen, Sie gewinnen Klarheit.

Meist werden sodann vom Ex-Partner Auskünfte über Einkommen und Vermögen eingeholt, welche Grundlage der präzisen Unterhalts-Berechnungen und der Vermögensauseinandersetzung sind.

Generell suchen wir stets zunächst nach Einigungsmöglichkeiten, mit der beide Seiten leben und den Streitpunkt kostengünstig erledigen können.

Üblicherweise werden die Folgen von Trennung und Scheidung mit zwei Anwälten geregelt: Die Mandanten informieren ihre Anwälte, die Anwälte führen die Verhandlung mit Kommunikation über Schriftsätze, die an alle weitergeleitet werden.

Vorzugsweise können Ergebnisse einvernehmlich erzielt werden, im Sinne der Gerechtigkeit und der Absicherung weiteren Existenzgrundlage, nach Ausloten der beiderseitigen Bedürfnisse und Grenzen.

Finden wir für die nach der Trennung auftretenden Fragen eine Einigung, formuliere ich die individuelle Lösung klar und rechtssicher in einem Vertrag, der ggf. noch notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird.

Lassen sich die Probleme nicht außergerichtlich durch Verhandlungen und Vereinbarungen lösen, wird das Familiengericht zur Klärung eingeschaltet. Hierfür ist die Vertretung durch zwei Anwälte meist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Scheidungsantrag kann i.d.R. erst gegen Ende des sog. Trennungsjahres eingereicht werden. Im sog. Zwangsverbund wird zumindest der Versorgungsausgleich gerichtlich mitgeregelt. Andere Themen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich werden nur auf Antrag hin gerichtlich entschieden.

Wenn die anderen Themen einvernehmlich geregelt wurden, genügt ein Rechtsanwalt für die gerichtliche Scheidung samt Versorgungsausgleich; nur die Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Die Kosten können geteilt werden.