Rechtsanwältin Steinmann Kanzlei Müggenburg Trier

Rechtsanwältin Annika Steinmann

  • Fachanwältin für Familienrecht

    Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Steinmann

  • Familienrecht
  • Mediation

Ein Plädoyer für die einvernehmliche Scheidung

Ehescheidungen müssen nicht zum Anwaltsduell vor Gericht ausarten; die Lösung von Trennungs-Problemen kann sehr gut einvernehmlich im fachkundig moderierten Gespräch gefunden werden.

Nach der Trennung stehen die Ehepartner vor der Aufgabe, einerseits den Kindern bestmöglich über diesen Lebensumbruch hinweg zu helfen. Andererseits sind die wirtschaftlichen Verhältnisse gerecht zu entflechten, so dass beide Ehegatten eine wirtschaftliche Lebensgrundlage behalten, auf der sie ihre Zukunft aufbauen können.

Dieser Aufgabe werden die oft langwierigen Verfahren vor dem Familiengericht nur stückweise gerecht. Der goldene Weg ist meines Erachtens, sich mit fachkompetenter und einfühlsamer VermittlerIn an einen Tisch zu setzen, um selbstbestimmt eine faire Gesamtlösung zu finden.

Als langjährige Fachanwältin für Familienrecht mit der Zusatzqualifikation Bankkauffrau und Mediation kenne ich die typischen Probleme, überblicke ich die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge, verstehe ich beide Seiten. Ich kann in emotionalen Momenten moderieren, angemessene Lösungsvorschläge unterbreiten sowie die beabsichtigten Regelungen auch präzise ausformulieren.

Voraussetzung für den einvernehmlichen Weg sind allerdings Respekt, Vernunft und Rücksichtnahme-Bereitschaft auf beiden Seiten. Fehlt auch nur einem Ehepartner der gute Wille zu einer für beide fairen Lösung grundsätzlich, bleiben Vermittlungsbemühungen i.d.R. fruchtlos; dann läuft der Ausgleich nur über den Gerichtsweg.

Gelingt eine Einigung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen, so wird dies in der Regel in einem notariellen Vertrag festgehalten. Der Notar klärt beide Ehegatten noch einmal neutral über alle Rechtsfolgen auf, bevor sie sich vertraglich binden.

Belohnung für beide Ehegatten ist die Reduktion von Anwalts- und Gerichtskosten und eine „schlanke Scheidung“ (ohne Streit über Folgesachen) mit nur einem (gesetzlich vorgeschriebenen) Anwalt. Die Scheidung ist dann nur noch ein formeller Akt.

Wenn Kinder da sind, bleiben die Partner über die Kinder verbunden; als Eltern werden sie bei gemeinsamem Sorgerecht alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihre Kinder zusammen entscheiden und bei manchem Familienfest wieder aufeinandertreffen. Alle profitieren, wenn die Ehepartner sich trotz ihrer Trennung den gegenseitigen Respekt bewahrt haben und einander noch in die Augen schauen können. So lohnt es sich besonders für Eltern, Kraft, Zeit und Geld (statt in den Krieg) in die Friedensfindung zu investieren.

Frieden ist auch eine Entscheidung. Sie treffen diese bereits bei der Auswahl Ihres Friedenshelfers und Ihres Scheide-Weges…

Einvernehmliche Scheidung: Schnell im Frieden. Nur wie?