Rechtsanwältin Steinmann Kanzlei Müggenburg Trier

Rechtsanwältin Annika Steinmann

  • Fachanwältin für Familienrecht

    Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Steinmann

  • Familienrecht
  • Mediation

Einvernehmliche Scheidung: Schnell im Frieden. Nur wie?

Typischer Ablauf meiner Begleitung

Telefonisches Erstgespräch: Hier klären wir, worum es geht, ob es Sinn macht, dass beide Ehegatten schon zur Erstberatung gemeinsam kommen, und welche Unterlagen wir brauchen.

Ausführliche Erstberatung: Wir besprechen anhand einer Checkliste alle wichtigen Themen nach der Trennung und Sie erhalten viele wertvolle Tipps zur Rechtslage. Sie gewinnen Klarheit und eine Struktur für das weitere Vorgehen. Meist einigen Sie sich dabei schon, welcher Unterhalt zunächst einmal zu zahlen ist.

Zu Beginn haben wir meine Rolle und die Kostenverteilung geklärt.

Zeit zum Nachdenken und Umsetzen des Besprochenen:

Ich fasse die wesentlichen Besprechungsergebnisse samt weiterem „Fahrplan“ zusammen.

Sie arbeiten Ihre To-do-Liste ab und teilen mir dann Ihre eingeholten Informationen mit.

Feinarbeit, weitere Gespräche und/oder Mails, bis alle wesentlichen Punkte in Abstimmung mit beiden Partnern geklärt sind. Oft genügen nur drei Termine für einen gerechten Frieden.

Entwurf einer präzisen Trennungs-/Scheidungsfolgen-Vereinbarung durch mich,

Erklärungen und Ausfeilen der einzelnen Formulierungen,

Möglichkeit zur Angemessenheitsprüfung durch einen zweiten Anwalt

In der Regel notarielle Beurkundung der Vereinbarung,

nachdem auch der Notar deren Inhalt noch einmal neutral überprüft hat.

Einreichung des Scheidungsantrages: Wenn die wichtigen Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden, genügt ein Rechtsanwalt für die gerichtliche Scheidung samt Versorgungsausgleich; nur die Antragstellerseite muss anwaltlich vertreten sein. Die Kosten können geteilt werden.

Einvernehmliche Scheidung: mit Rechtsanwalt oder Mediator?

Ein(e) Mediator(in) vermittelt neutral zwischen den Interessen, moderiert aber nur die Kommunikation, gibt keine inhaltliche Hilfe und darf auch keine Vertretung im Scheidungsverfahren übernehmen.

Damit ich bei der Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen mein Expertenwissen als Orientierungshilfe einbringen kann, wählen meine Klienten und ich in der Regel für mich (trotz Ausbildung auch für die Mediation) die Rolle der Anwältin. Sie gibt mehr Freiheit und Flexibilität und erlaubt die Begleitung bis zum Ende. Ein Anwalt darf von Gesetzes wegen nur eine Seite vertreten.

Auch mit Hilfe einer Anwältin kann man m.E. rücksichtsvoll und fair miteinander umgehen, wenn die Liebe endet. Es kommt vor allem auf die Grundeinstellung der drei Menschen an, die sich an einem Tisch zusammenfinden: Wollen sie gemeinsam zukunftsorientierte Lösungen finden nach dem Motto „Leben und leben lassen“? Sind sie bereit, auf die Bedürfnisse des anderen einzugehen und Kompromisse zu finden? Denken und handeln sie lösungsorientiert? Bleiben die Ehegatten autonom in ihrer Entscheidungsfindung?

Wenn dies der Fall ist, wird die Konfliktlösung an einem Tisch so oder so gelingen.