Rechtsanwältin Steinmann Kanzlei Müggenburg Trier

Rechtsanwältin Annika Steinmann

  • Fachanwältin für Familienrecht

    Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Steinmann

  • Familienrecht
  • Mediation

„Wie sagen wir’s den Kindern?“
Schonende Vermittlung der Trennung gegenüber Kindern

  • Am besten teilen beide Eltern (nach gemeinsamer Vorbereitung, ggf. bei einer Erziehungsberatungsstelle) den Kindern zusammen ihren Trennungswunsch mit.
  • Begründung: möglichst neutral im Sinne von: auseinandergelebt/ was früher gepasst hat, passt nicht mehr/ weniger Streit, wenn Mutter und Vater auf Abstand gehen
  • Sie halten Ihre Kinder dabei von jeglichen Vorwürfen frei und betonen, dass die Kinder mit der Trennungsentscheidung nichts zu tun haben. (Denn gerade kleine Kinder beziehen alles auf sich und entwickeln leicht Schuldgefühle.)
  • Sie vermitteln, dass die Trennung nur das Paar betrifft, den Kindern weiterhin beide Eltern erhalten bleiben.
  • Eventuell: Zeit für gemeinsame Trauer
  • Mitteilung oder gemeinsame Klärung der (bisher von den Eltern angedachten) Konsequenzen (je nach Situation und Kinderalter):
    • Welcher Elternteil kümmert sich nach der Trennung schwerpunktmäßig um die Kinder?
    • Wer zieht aus?
    • Wie und wie häufig sehen die Kinder den Elternteil, bei dem sie nicht wohnen? (Gerade zu Beginn der Trennung sollten die Umgangskontakte möglichst häufig sein, um den Kindern das Vertrauen zu geben, dass sie wirklich beide Eltern behalten.)
    • Wie und wann kann am besten telefoniert oder sonstwie Kontakt gehalten werden?
    • Werden die Kinder auch beim ausziehenden Elternteil ein eigenes Zimmer haben?
    • Weiterhin bleiben beide Eltern über die gemeinsame elterliche Sorge für minderjährige Kinder zuständig, entscheiden also alle für das Kind wichtigen Angelegenheiten gemeinsam (Näheres hierzu siehe Gesetzliche Grundlagen des Eltern-Kind-Verhältnisses).
  • Erfragen von Kinderwünschen, aber Betonung, dass die Eltern die Entscheidung treffen (insbes. über den Wohnort des Kindes) danach, was sie beide als das Beste für die Kinder erachten (damit den minderjährigen Kindern nicht zu viel Verantwortung aufgebürdet wird).
  • Hinweis darauf, dass man erst einmal gemeinsam ausprobiert und dass die Kinder sich jederzeit an beide Eltern mit Wünschen und Fragen wenden können.